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Lohnsteuerhilfe Wulm (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 33, 04600 Altenburg
Telefon:034474889164
Fax:034474889165
E-Mail:dagmar.gericke@vlh.de
Anschrift:Markt 10, 08499 Mylau
Telefon:037653808076
Fax:037653809823
E-Mail:angela.reinholz@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Wolf-Ring 17, 04600 Altenburg
Telefon:03447500597
Fax:03447895065
E-Mail:dagmar.gericke@vlh.de
Anschrift:Clara-Zetkin-Str. 12, 08280 Aue
Telefon:0377154265
Fax:0377154227
E-Mail:klaus-dieter.seidel@vlh.de
Anschrift:Bockauer Talstr. 7, 08280 Aue
Telefon:03771258464
E-Mail:isolde.georgi@vlh.de
Anschrift:Klaffenbacher Str. 66, 09221 Neukirchen
Telefon:0372131055
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 36, 09221 Neukirchen
Telefon:03712608550
Fax:03712608550
E-Mail:wolfgang.drechsler@vlh.de
Anschrift:Mohsdorfer Str. 55, 09217 Burgstädt
Telefon:03724854039
Fax:03724854039
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Irkutsker Str. 253, 09119 Chemnitz
Telefon:0371217734
Fax:0371217734
E-Mail:gudrun.guenther@vlh.de
Anschrift:Am Harthwald 78, 09123 Chemnitz
Telefon:0371242561
Fax:037126207437
E-Mail:wilfried.kiehn@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Wulm? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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