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Lohnsteuerhilfe Salem (Lauenburg) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:H.-Litzendorf-Str. 30, 23942 Dassow
Telefon:03882680898
Fax:038826889847
E-Mail:norbert.krueger@vlh.de
Anschrift:Breslauer Str. 34, 23611 Bad Schwartau
Telefon:0451282594
Fax:04512901147
E-Mail:heike.voss@vlh.de
Anschrift:Friewei 22, 19258 Neu Gülze
Telefon:038847297867
E-Mail:anke.thiel@vlh.de
Anschrift:Königsberger Str. 6, 22952 Lütjensee
Telefon:0415470202
Fax:0415475321
E-Mail:bettina.zacharias@vlh.de
Anschrift:Ehm-Welk-Str. 194a, 19258 Boizenburg
Telefon:03884755737
Fax:03884733804
E-Mail:elke.steigmann@vlh.de
Anschrift:Tannenbergstr. 23, 23936 Grevesmühlen
Telefon:03881710238
E-Mail:michael.behnke@vlh.de
Anschrift:Ratzeburger Str. 30b, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:04531800796
E-Mail:britta.skerhutt@vlh.de
Anschrift:Am Kohlhof 29, 19273 Gülze
Telefon:03884421446
Fax:03884418320
E-Mail:kerstin.wolf@vlh.de
Anschrift:Poststr. 11, 19230 Hagenow
Telefon:03883726972
Fax:03883726971
E-Mail:silke.lewerenz@vlh.de
Anschrift:Stemmenkamp 6, 21521 Dassendorf
Telefon:04104960470
E-Mail:ilka.hviid@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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