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Schönhorst am Bothkamper See befindet sich in der Nähe von Kiel im Landkreis Rendsburg-Eckernförde. Bereits 1238 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Der landwirtschaftlich geprägte Ort ist...
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Ein Kleingarten besteht aus einem eingezäunten Stück Land, das als Garten genutzt wird. Meist befindet sich eine Gartenlaube auf dem Grundstück. Kleingärten werden auch Schrebergärten, Parzellen, Heimgärten oder Familiengärten genannt.
Normalerweise befinden sich Kleingärten in einer Kleingartenkolonie und werden überwiegend von Vereinen verwaltet. Die Kleingartenvereine verwalten die Grundstücke, verpachten sie an die Mitglieder und überwachen das Einhalten der Kleingartengesetze in den Laubenkolonien. Der Gartenverein verfügt meist über ein Vereinsheim und einen Vorstand, der die Pacht kassiert, verwaltet und die Einhaltung von Vorschriften überwacht. Dazu gehören zum Beispiel die Heckenhöhe und andere Anpflanzungen.
Das Gesetz regelt die maximale Größe von Kleingärten und der darauf befindlichen Lauben, die Art der Nutzung des Gartens und der Gemeinschaftsanlagen. Pergolabauten darin ebenso geregelt, wie die maximale Verweildauer der Kleingärtner. In einer Gartenlaube ist normalerweise dauerhaftes Wohnen nicht gestattet.
Der wohl erste Kleingartenverein oder Schreberverein wurde 1865 in Leipzig gegründet. Bereits 1869 gab es auf einer ehemaligen Wiese in Leipzig 100 Gartenparzellen mit Geräteschuppen, Lauben und Zäunen. Kleingartengebiete wurden nach dem Zweiten Weltkrieg vielerorts in Deutschland und Europa ausgewiesen, um die Ernährung der Bevölkerung zu verbessern und Gartenlauben übergangsweise als Wohnung nutzbar zu machen.
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