Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 4, 23826 Fredesdorf |
Telefon: | 04558981980 |
E-Mail: | fredesdorfermaeusekinder@web.de |
Anschrift: | Meiereistraße 2,, 23826 Todesfelde |
Telefon: | 04558999820 |
Anschrift: | Heiderfelder Straße 13, 23816 Leezen |
Telefon: | 04552778 |
Anschrift: | Hauptstr. 52, 23845 Seth |
Telefon: | 041947084 |
Anschrift: | Dorfstraße 49, 23816 Groß Niendorf |
Telefon: | 045521666 |
Anschrift: | Birkenweg 25, 23826 Bark |
Telefon: | 04558429 |
Anschrift: | Twiete 12, 23795 Mözen |
Telefon: | 0455192986 |
Anschrift: | Kükelser Weg 8, 23829 Wittenborn |
Telefon: | 045542611 |
Anschrift: | Am Sportfeld, 24641 Sievershütten |
Telefon: | 041947270 |
Anschrift: | Hauptstr. 45, 23845 Oering |
Telefon: | 045351617 |
Fax: | 045351617 |
Fredesdorf in der Geest liegt südwestlich von Bad Segeberg. Vermutlich wurde der Ort um 1200 gegründet. Der expressionistische Maler Christian Rohlfs zählt zu den bekanntesten Fredesdorfer Persönlichkeiten.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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