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Lohnsteuerhilfe Mehna (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bornaerchaussee 37a, 04416 Markkleeberg
Telefon:034123064852
Fax:03414623681
E-Mail:mike.raila@vlh.de
Anschrift:Gabelsbergerstr. 10, 08064 Zwickau
Telefon:03757921629
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Alte Str. 3, 04683 Belgershain
Telefon:03434751518
E-Mail:stefanie.pischer@vlh.de
Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Sportplatzweg 4, 09350 Heinrichsort
Telefon:03720464823
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Alfred-Junge-Str. 16b, 06667 Weißenfels
Telefon:03443334443
E-Mail:katja.schiedt@vlh.de
Anschrift:Koburger Str. 83, 04416 Markkleeberg
Telefon:034135016684
Fax:034135016657
E-Mail:ines.mai@vlh.de
Anschrift:Mohsdorfer Str. 55, 09217 Burgstädt
Telefon:03724854039
Fax:03724854039
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:St. Niclaser Hauptstr. 129, 08132 Mülsen
Telefon:03760145950
Fax:03760145951
E-Mail:anna-maria.nobis@vlh.de
Anschrift:Werdauer Str. 9, 07973 Greiz
Telefon:03661674440
Fax:03661677242
E-Mail:birgit.doelz-einenkel@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Mehna? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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