Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Keramik 2, 99330 Gräfenroda |
Telefon: | 03620576524 |
Anschrift: | Neue Str. 4, 99330 Gräfenroda |
Telefon: | 03620576258 |
Anschrift: | Str. des Friedens 8, 99330 Gräfenroda |
Telefon: | 03620756306 |
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Telefon: | 03620576695 |
Anschrift: | Auf der Heide 6, 98716 Geraberg |
Telefon: | 03677797516 |
Fax: | 03677858323 |
E-Mail: | info@kitageraberg.de |
Anschrift: | Friedrichsanfang 14, 99330 Crawinkel |
Telefon: | 03624314358 |
Anschrift: | Arnstädter Str. 11, 99885 Wölfis |
Telefon: | 03624312749 |
Anschrift: | Siedlung 12, 99885 Luisenthal |
Telefon: | 03625740359 |
Anschrift: | Berggrabenweg 32, 98693 Ilmenau |
Telefon: | 03677893564 |
E-Mail: | waldstrolche@kita-ilmenau.de |
Anschrift: | Martinrodaer Weg 2, 98693 Ilmenau |
Telefon: | 03677877274 |
E-Mail: | sonnenblume@kita-ilmenau.de |
Gräfenroda ist eine Gemeinde, die im Tal der Wilden Gera in Thüringen gelegen ist. Der Ort ist der Größte ohne Stadtrecht im Landkreis Ilm. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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