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Kindergärten in Gehofen - Anschrift & Kontakt (Seite 10)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Burgstr. 4, 99706 Bendeleben
Telefon:03467176164
(0)
Kita  "Mischka"
22.31 km von Gehofen
Anschrift:Lucas-Cranach-Str. 20a, 99610 Sömmerda
Telefon:03634621182
(4)
Kindertagesstätte Angerspatzen
22.43 km von Gehofen
Anschrift:Am Baumanger 3, 6268 Barnstädt
Telefon:03477123147
(6)
Kindertagesstätte Zwergenpalais
22.51 km von Gehofen
Anschrift:Palais 1, 6536 Südharz
Telefon:0346512391
Anschrift:Domberg 5-6, 6647 Bad Bibra
Telefon:03446520462
Anschrift:Domberg 5, 06647 Bad Bibra
Anschrift:Unterrißdorfer Str. 58 , 6295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475667640
(6)
Kindertagesstätte
22.66 km von Gehofen
Anschrift:Frankenhäuser Str. 10 a, 6537 Kelbra (Kyffhäuser)
Telefon:0346516185
(0)
Kita "Frohsinn"
22.66 km von Gehofen
Anschrift:Basedowstr. 27, 99610 Sömmerda
Telefon:03634623173
Anschrift:Nikolaikirchplatz 8, 6295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475603004
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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