Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Talweg 2, 7387 Krölpa |
Telefon: | 03647413763 |
Anschrift: | Lindenstr. 20 b, 7389 Ranis |
Telefon: | 03647442671 |
Fax: | 036474591798 |
Anschrift: | Auf dem Dohlenberg 5, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648156377 |
Anschrift: | Ortsstr. 114 b, 7389 Peuschen |
Telefon: | 036475209147 |
Anschrift: | Am Rosenweg 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648124024 |
Anschrift: | Am Schulberg 12, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03673222305 |
Anschrift: | An der Körnerlinde 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648159999 |
Anschrift: | Engerda 17, 7407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674322544 |
Anschrift: | Strößwitz Nr. 15, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648122163 |
Anschrift: | Lausnitzweg 16, 7333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03671645423 |
Die Ortschaft befindet sich im Thüringer Landkreis Saale-Orla. Eine erstmalige urkundliche Erwähnung ist für das Jahr 1123 nachgewiesen. Die Gemeinde befindet sich im Orlatal, das durch Wiesen- und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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