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Anschrift: | Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413120 |
Fax: | 08413120 |
E-Mail: | poststelle@ag-in.bayern.de |
Anschrift: | Ottheinrichplatz A 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Fax: | 08431588254 |
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Anschrift: | Ingolstädter Str. 45, 85276 Pfaffenhofen |
Telefon: | 084417560 |
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E-Mail: | poststelle@ag-paf.bayern.de |
Anschrift: | Klosterstr. 6, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094415090 |
Fax: | 09441509200 |
E-Mail: | poststelle@ag-keh.bayern.de |
Anschrift: | Schloßplatz 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 082518940 |
Fax: | 08251894199 |
E-Mail: | poststelle@ag-aic.bayern.de |
Anschrift: | Niederhofener Str. 9, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091419960 |
Fax: | 09141996900 |
E-Mail: | poststelle@ag-wug.bayern.de |
Anschrift: | Domberg 20, 85354 Freising |
Telefon: | 0816118001 |
Fax: | 08161180235 |
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Anschrift: | Münchener Str. 27, 85435 Erding |
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Fax: | 08122400123 |
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Ingolstadt an der Donau ist nach München die zweitgrößte Stadt Oberbayerns und wurde schon 1472 die erste bayerische Universitätsstadt. Schon 806 wurde Ingolstadt erstmals schriftlich genannt. In...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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