| Welches Nachlassgericht stellt den Erbschein aus, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Im Regelfall gilt, dass das Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins zuständig ist, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Insofern entspricht die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes im Wesentlichen dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes. Falls der Erblasser allerdings zuletzt im Ausland gelebt hat, gilt eine andere Regelung. Hier ist dann normalerweise die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg zuständig. Man kann sich hierzu bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes genauer informieren.