| Ich kann das Kassenzeichen für meine Gebührenzahlung nicht finden. Was nun?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Kassenzeichen findet man normalerweise auf dem Gebührenbescheid, den man entweder bei einer gesonderten Gebührenerhebung (z. B. bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr) oder bei regelmäßigen Forderungen (z. B. Abwassergebühren) erhalten kann. Die meisten Stadt- und Gemeindekassen weisen regelmäßig darauf hin, dass man bei Überweisungen das Kassenzeichen bzw. die Personenkontonummer als Verwendungszweck vermerken sollte. Nur damit kann zügig und ohne Umstände die Begleichung der Forderungen verbucht werden. Sollte man das Kassenzeichen nicht mehr nachvollziehen können, empfiehlt sich der Anruf bei der Stadtkasse. Dort kann man normalerweise die notwendige Information erhalten, damit man fristgemäß die ausstehenden Gebühren begleichen kann.