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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss man der Stadtkasse schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilen?

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Die Einzugsermächtigung zu erteilen, gilt neben der Überweisung und dem Scheck als gängige Methode, Zahlungen an die jeweilige Kommunalverwaltung vorzunehmen. Nicht wenige Bürger nutzen für die Begleichung von Forderungen (z. B. Abwassergebühren, Grundsteuer, Hundesteuer) der Stadtkasse das Lastschriftverfahren. Für das Lastschriftverfahren muss der Bürger grundsätzlich eine entsprechende Einzugsermächtigung an die Stadtverwaltung erteilen. Eine solche Abbuchungsermächtigung ist in der Regel schriftlich vorzulegen. Die meisten Stadt- und Gemeindekassen bieten entsprechende Formulare/ Anträge für die Einzugsermächtigung als Downloads auf ihren Websites an. Bei Fragen zur Einzugsermächtigung und zum Lastschriftverfahren kann man sich an die zuständige Kassenverwaltung wenden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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