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Auch als Bescheinigung in Steuersachen bekannt, soll die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Aufschluss über eventuell vorhandene Steuerrückstände und auch das Zahlungsverhalten geben. Normalerweise ist diese Bescheinigung bei der Stadt- oder Gemeindekasse schriftlich zu beantragen. Viele Gemeinden stellen eigens dafür Formulare zum Download auf ihren Websites bereit. Mitunter kann bei der zuständigen Behörde auch telefonisch oder online die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Es ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert, sich vorab über die Antragstellung telefonisch oder per E-Mail zu informieren.