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Gerichtsvollzieher in Essen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gerichtsvollzieher Schulz
2.19 km von Essen
Anschrift:Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen
Telefon:020187184312
Fax:02018031000
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieher Klaas
2.19 km von Essen
Anschrift:Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen
Telefon:020187184310
Fax:02018031000
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Koltermann
2.19 km von Essen
Anschrift:Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen
Telefon:020187184317
Fax:020187184329
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Ruske
2.19 km von Essen
Anschrift:Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen
Telefon:020187184315
Fax:02018031000
Sprechzeiten:Mo+Do 11-12 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieher Bußmann
2.19 km von Essen
Anschrift:Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen
Telefon:020187184311
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieher Targowski
2.19 km von Essen
Anschrift:Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen
Telefon:020187184316
Fax:020187184329
Sprechzeiten:Di+Mi 10-11 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieher Mursall
2.78 km von Essen
Anschrift:Zweigerstraße 37-41, 45130 Essen
Telefon:02018603619
Fax:02018603620
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 9:30-10:30 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieher Zielinski
2.78 km von Essen
Anschrift:In der Hagenbeck 50, 45143 Essen
Telefon:02016462196
Fax:02362208942
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieherin Theis
2.78 km von Essen
Anschrift:In der Hagenbeck 50, 45143 Essen
Telefon:023143888313
Fax:02018031000
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 13-14 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieherin Koring
2.78 km von Essen
Anschrift:In der Hagenbeck 50, 45143 Essen
Telefon:020164621195
Fax:02018031000
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr Do 10-11 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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