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Gerichtsvollzieherin Springer in Waiblingen

Gewerbestraße 11, 71332 Waiblingen

(4.3 Sterne, 13 Bewertungen)
Telefon:071511659583
Fax:071511356966
Sprechzeiten:Mo 14-16 Uhr
Mi 9-11 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Zuständigkeitsbereich siehe http://www.amtsgericht-waiblingen.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Gerichtsvollzieher


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gerichtsvollzieher-FAQ

Weitere Fragen

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Gerichtsvollzieher Waiblingen: Informationen zu Gerichtsvollzieherin Springer

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

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zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.