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Anschrift: | Maxstraße 27, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 097182080 |
Fax: | 09718208101 |
E-Mail: | poststelle@ag-kg.bayern.de |
Anschrift: | Zunftweg 3, 98646 Hildburghausen |
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Anschrift: | Winterleite 13, 97522 Sand am Main |
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Anschrift: | Erlachweg 45, 97332 Volkach |
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Anschrift: | Utendorfer Str. 11, 98617 Meiningen |
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Thundorf i. UFr. liegt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach an. Die Gemeinde am Ransbach verfügt u.a. über eine Theatergruppe. Zu den...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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