Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 3, 85586 Poing |
Telefon: | 081219794141 |
Fax: | 081219794950 |
E-Mail: | post@poing.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823154 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | poststelle@lra-ebe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Geltinger Straße 18, 85652 Pliening |
Telefon: | 0812179330 |
Fax: | 081217936330 |
E-Mail: | info@pliening.de |
Anschrift: | Schulstraße 1, 85646 Anzing |
Telefon: | 08121474418 |
Fax: | 08121474468 |
E-Mail: | info@anzing.bayern.de |
Anschrift: | Münchner Str. 1 , 85551 Kirchheim bei München |
Telefon: | 089909092202 |
Fax: | 089909098900 |
E-Mail: | m.hetmanski@kirchheim-heimstetten.de |
Anschrift: | Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben |
Telefon: | 0812141872 |
Fax: | 0812141850 |
E-Mail: | poststelle@markt-schwaben.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen |
Telefon: | 08990997423 |
Fax: | 08990997436 |
E-Mail: | brod@feldkirchen.de |
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Poing ist eine oberbayerische Gemeinde des Ebersberger Kreises. Erstmals wurde die Ortschaft zwischen 859 und 875 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind ein Klangstein und der Wildpark Poing. Es fährt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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