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Anschrift: | Schmiedeweg 10, 82496 Oberau |
Telefon: | 08824920011 |
Fax: | 08824920020 |
E-Mail: | info@gemeinde-oberau.de |
Anschrift: | Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 08821751240 |
Fax: | 08821751380 |
E-Mail: | poststelle@lra-gap.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Gern 1, 82490 Farchant |
Telefon: | 08821961626 |
Fax: | 08821961622 |
E-Mail: | bauamt@gemeinde-farchant.de |
Anschrift: | Schnitzlergasse 6, 82487 Oberammergau |
Telefon: | 0882232243 |
Fax: | 0882232215 |
E-Mail: | bauamt@gemeinde-oberammergau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 088219103309 |
Fax: | 088219103003 |
E-Mail: | bauaufsicht@gapa.de |
Anschrift: | Dorfstr. 23, 82497 Unterammergau |
Telefon: | 08822932240 |
Fax: | 088227285 |
E-Mail: | hauptverwaltung@unterammergau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt |
Telefon: | 08841671232 |
Fax: | 08841671244 |
E-Mail: | bauamt@ohlstadt.de |
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Im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt Oberau. Die Gemeinde wurde 750 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Das örtliche Leben ist stark durch Vereine geprägt. Die Ortschaft liegt in der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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