Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn |
Telefon: | 09101703406 |
Fax: | 09101703903 |
E-Mail: | stadt@langenzenn.de |
Anschrift: | Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 091197731511 |
Fax: | 091197731113 |
E-Mail: | info@lra-fue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf |
Telefon: | 091029958138 |
Fax: | 091029958111 |
E-Mail: | rathaus@markt-wilhermsdorf.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf |
Telefon: | 09101909548 |
Fax: | 09101909513 |
E-Mail: | gemeinde@puschendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg |
Telefon: | 0910350940 |
Fax: | 0910350961 |
E-Mail: | markt@cadolzburg.de |
Anschrift: | Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach |
Telefon: | 09106929330 |
Fax: | 09106929325 |
E-Mail: | info@markt-erlbach.de |
Anschrift: | Erlanger Str. 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 09104829221 |
Fax: | 09104829249 |
E-Mail: | info@emskirchen.de |
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Langenzenn im Landkreis Fürth liegt an der Zenn in Mittelfranken und ist Teil der Metropolregion Nürnberg. Schon 954 wurde Langenzenn erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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