Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn |
Telefon: | 091017030 |
Fax: | 0910170370 |
E-Mail: | stadt@langenzenn.de |
Anschrift: | Stresemannplatz 11, 90763 Fürth |
Telefon: | 091197731222 |
Fax: | 091197731012 |
E-Mail: | landrat@lra-fue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf |
Telefon: | 091029958119 |
Fax: | 091029958111 |
E-Mail: | rathaus@markt-wilhermsdorf.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf |
Telefon: | 09101909535 |
Fax: | 09101909513 |
E-Mail: | gemeinde@puschendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg |
Telefon: | 0910350931 |
Fax: | 0910350910 |
E-Mail: | markt@cadolzburg.de |
Anschrift: | Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach |
Telefon: | 09106929317 |
Fax: | 09106929325 |
E-Mail: | info@markt-erlbach.de |
Anschrift: | Erlanger Str. 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 09104829222 |
Fax: | 09104829229 |
E-Mail: | info@emskirchen.de |
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Langenzenn im Landkreis Fürth liegt an der Zenn in Mittelfranken und ist Teil der Metropolregion Nürnberg. Schon 954 wurde Langenzenn erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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