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Telefon: | 08513940 |
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E-Mail: | poststelle@ag-pa.bayern.de |
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Wegscheid im Landkreis Passau liegt im südlichen Bayerichen Wald in der Region Donau-Wald, ca. 33km entfernt von Passau. Erst 1805 fiel der Ort an Bayern.
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Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.
Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.
Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.
Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.
Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.
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