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Anschrift: | Engelplatz 69, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371404118 |
Fax: | 09371404105 |
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Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
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Anschrift: | Friedenstraße 2, 63924 Kleinheubach |
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E-Mail: | info@kleinheubach.de |
Anschrift: | Rathausstraße 9, 63920 Großheubach |
Telefon: | 09371409933 |
E-Mail: | info@grossheubach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 59, 63937 Weilbach |
Telefon: | 09373971913 |
Fax: | 09373971910 |
E-Mail: | info@weilbach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl |
Telefon: | 09371972015 |
Fax: | 09371972020 |
E-Mail: | lothar.eckstein@eichenbuehl.de |
Anschrift: | Amorbacher Str. 1, 63936 Schneeberg |
Telefon: | 09373973940 |
Fax: | 09373973951 |
E-Mail: | gemeinde@schneeberg-odenwald.de |
Anschrift: | Kellereigasse 1, 63916 Amorbach |
Telefon: | 0937320934 |
Fax: | 0937320933 |
E-Mail: | info@stadt-amorbach.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 97903 Collenberg |
Telefon: | 09376971023 |
Fax: | 09376971020 |
E-Mail: | gemeinde@collenberg-main.de |
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Der Landkreis Miltenberg ist im Regierungsbezirk Unterfranken, im Nordwesten Bayerns gelegen. Er umfasst neben sechs Städten, darunter Klingenberg am Main und Miltenberg, auch sieben Märkte, wie zum...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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