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Gerichtsvollzieher in Ramersdorf-Perlach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Gerichtsvollzieher Kiermeier
4.03 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Kochelseestr. 10, 81371 München
Telefon:08976702411
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Do 7-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Kappelmeier
4.45 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Klausenburger Str. 9, 81677 München
Telefon:08954043122
Fax:08954043123
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Mi 12-14 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieherin Hörl
4.45 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Klausenburgerstr. 9, 81677 München
Telefon:08930728508
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Do 12-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Philipp
4.45 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Klausenburger Str. 9, 81677 München
Telefon:08998107870
Fax:08998107871
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Mi 9-11 Uhr
(30)
Obergerichtsvollzieherin Koczan
4.92 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Schwanthalerstr. 81, 80336 München
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-13 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Böhnlein
4.92 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Schwanthaler Str. 81, 80336 München
Telefon:08953889974
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-10 Uhr
(16)
Hauptgerichtsvollzieherin Hochdorfer
5.06 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08954344112
Fax:08954862660
Sprechzeiten:Mo 12-14 Uhr Do 8-10 Uhr
(8)
Obergerichtsvollzieherin Bauer
5.06 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:0895389267
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8-10 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Altendorfer
5.06 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08972999518
Sprechzeiten:Mo 12-14 Uhr Mi 10-11 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Jung
5.06 km von Ramersdorf-Perlach
Anschrift:Baumgartnerstr. 1, 81373 München
Telefon:08923547302
Sprechzeiten:Mo-Di 13-15 Uhr
11 - 20 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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