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Gerichtsvollzieher in Sendling-Westpark - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Gerichtsvollzieher Stinglhammer
6.76 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:08930725713
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
Öffnungs­zeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
(19)
Hauptgerichtsvollzieher Schreiber
6.9 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Anzinger Str. 24, 81671 München
Telefon:08940269333
Fax:08940269333
Sprechzeiten:Di+Do 14-16 Uhr
(22)
Gerichtsvollzieher Dachgruber
7.28 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08972959056
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 9-11 Uhr
(8)
Obergerichtsvollzieherin Gerstl
7.28 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08923259761
Fax:08924294157
Sprechzeiten:Di+Do 12-14 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieher Schaden
7.47 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:0893003692
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Hardekopf
7.47 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08912036832
Fax:08930657720
Sprechzeiten:Di + Do 9-10:30 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieher Birkeneder
7.47 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935895109
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10-12 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Müller
7.47 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08935042927
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Di 11-13 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Boski
7.47 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08951556549
Sprechzeiten:Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieherin Irlbeck
7.47 km von Sendling-Westpark
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935042929
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Mo 14-16 Uhr
Mi 13-15 Uhr
41 - 50 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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