Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herzoganger 1, 86529 Schrobenhausen |
Telefon: | 08252895113 |
Fax: | 08252895150 |
E-Mail: | poststelle@vgem-sob.de |
Anschrift: | Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen |
Telefon: | 08252900 |
Fax: | 08252902119 |
E-Mail: | ordnungsamt@schrobenhausen.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 0843157200 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | poststelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | St.-Martin-Str. 16, 86561 Aresing |
Telefon: | 082529104454 |
Fax: | 082526404 |
E-Mail: | gemeinde@aresing.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 86556 Kühbach |
Telefon: | 08251878523 |
Fax: | 082518785423 |
E-Mail: | info@vg-kuehbach.de |
Anschrift: | Zisterzienserplatz 2, 86570 Inchenhofen |
Telefon: | 08257999716 |
Fax: | 08257999720 |
E-Mail: | oberndorfer.saskia@inchenhofen.de |
Anschrift: | Marktplatz 18, 86554 Pöttmes |
Telefon: | 082539998153 |
Fax: | 082539998500 |
E-Mail: | poststelle@vg-poettmes.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 86558 Hohenwart |
Telefon: | 084436924 |
Fax: | 084436969 |
E-Mail: | post@markt-hohenwart.de |
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Schrobenhausen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt im Paartal, ca. 30km entfernt von Ingolstadt. Wahrscheinlich im mittleren 13. Jahrhundert wurde Schrobenhausen zum Markt erhoben. Namhafte Museen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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