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Sozialämter in Schrobenhausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Herzoganger 1, 86529 Schrobenhausen
Telefon:0825289510
Fax:08252895150
E-Mail:poststelle@vgem-sob.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-15 Uhr
(3)
Sozialamt
2.31 km von Schrobenhausen
Anschrift:Regensburger Straße 5, 86529 Schrobenhausen
Telefon:08252900
Fax:08252902119
E-Mail:stadt@schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di, Do 14-16 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
19.54 km von Schrobenhausen
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:0843157267
Fax:0843157205
E-Mail:sozialhilfe@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schrobenhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.97 km von Schrobenhausen
Anschrift:St.-Martin-Str. 16, 86561 Aresing
Telefon:082529104450
Fax:082526404
E-Mail:gemeinde@aresing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di, Do 13-16 Uhr (jeden 2. Do im Monat 13-18 Uhr geöffnet)
(3)
Sozialamt
8.69 km von Schrobenhausen
Anschrift:Marktplatz 3, 86556 Kühbach
Telefon:08251878521
Fax:082518785421
E-Mail:info@vg-kuehbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-17:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.34 km von Schrobenhausen
Anschrift:Zisterzienserplatz 2, 86570 Inchenhofen
Telefon:0825799970
Fax:08257999720
E-Mail:info@inchenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Mi 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
10.77 km von Schrobenhausen
Anschrift:Marktplatz 18, 86554 Pöttmes
Telefon:082539998141
Fax:082539998500
E-Mail:poststelle@vg-poettmes.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
11.53 km von Schrobenhausen
Anschrift:Marktplatz 1, 86558 Hohenwart
Telefon:084436924
Fax:084436969
E-Mail:post@markt-hohenwart.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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