Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Feuerhausgasse 12, 84307 Eggenfelden |
Telefon: | 087217770 |
Fax: | 08721777139 |
E-Mail: | poststelle@ag-eg.bayern.de |
Anschrift: | Schustergasse 4, 94032 Passau |
Telefon: | 08513940 |
Fax: | 08513944051 |
E-Mail: | poststelle@ag-pa.bayern.de |
Anschrift: | Hochstr. 17, 94405 Landau |
Telefon: | 099519450 |
Fax: | 09951945109 |
Anschrift: | Traunsteiner Str. 1 a, 84503 Altötting |
Telefon: | 0867150600 |
Fax: | 086715060140 |
E-Mail: | poststelle@ag-aoe.bayern.de |
Anschrift: | Amanstr. 17, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 099138980 |
Fax: | 09913898202 |
E-Mail: | poststelle@ag-deg.bayern.de |
Anschrift: | Geyersberger Str. 1, 94078 Freyung |
Telefon: | 085519700 |
Fax: | 08551970160 |
E-Mail: | poststelle@ag-frg.bayern.de |
Anschrift: | Kolbstr. 11, 94315 Straubing |
Telefon: | 094219495 |
Fax: | 09421949650 |
E-Mail: | poststelle@ag-sr.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Bad Birnbach im Landkreis Rottal-Inn liegt im Niederbayerischen Bäderdreieck im Tal der Rott und fand 812 seine erste schriftliche Erwähnung. Bekannt ist Bad Birnbach vor allem für sein Thermalbad.
mehr
|
Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
|