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Gerichtsvollzieher in Elsterwerda - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(15)
Obergerichtsvollzieherin Pohlmann
2.59 km von Elsterwerda
Anschrift:Saathainer Str. 273, 04910 Elsterwerda 
Telefon:035336070617
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr
Mi 10-11 Uhr
(4)
Obergerichtsvollzieher Kretschmann
10 km von Elsterwerda
Anschrift:Bormannstr. 43, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534123284
Fax:03534123289
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr
Do 8-9 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieherin Ulbricht
10.11 km von Elsterwerda
Anschrift:Waldstr. 18a, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534114620
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr
Do 8-9 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieherin Rauhut
10.11 km von Elsterwerda
Anschrift:Waldstraße 18a, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:035736589640
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Do 15-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Elsterwerda
(0)
Obergerichtsvollzieher Scheffler
14.95 km von Elsterwerda
Anschrift:Riesaer Str. 18, 01561 Bauda
Telefon:0352237837
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 8-9 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Kretzschmar
22.47 km von Elsterwerda
Anschrift:Am Kutzscheinstein 2, 01591 Riesa
Telefon:03525739199
Fax:03525513440
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 13-16 Uhr
(16)
Obergerichtsvollzieher Borowitschka
22.47 km von Elsterwerda
Anschrift:Fröbelstr. 50, 01609 Gröditz
Telefon:035263657883
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 15-17 Uhr
(12)
Obergerichtsvollzieher Weidel
22.47 km von Elsterwerda
Anschrift:Elbweg 4, 01591 Riesa
Telefon:035257766034
Fax:035257766035
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10:30-12:30 Uhr
(21)
Obergerichtsvollzieher Wiesner-Pistorius
22.47 km von Elsterwerda
Anschrift:Elbweg 4, 01591 Riesa
Telefon:03525513874
Fax:03525779513
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 15-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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