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Gerichtsvollzieher in Plessa - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(15)
Obergerichtsvollzieherin Pohlmann
9.31 km von Plessa
Anschrift:Saathainer Str. 273, 04910 Elsterwerda 
Telefon:035336070617
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr
Mi 10-11 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieherin Rauhut
15.84 km von Plessa
Anschrift:Waldstraße 18a, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:035736589640
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Do 15-16 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieherin Ulbricht
15.84 km von Plessa
Anschrift:Waldstr. 18a, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534114620
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr
Do 8-9 Uhr
(4)
Obergerichtsvollzieher Kretschmann
15.87 km von Plessa
Anschrift:Bormannstr. 43, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:03534123284
Fax:03534123289
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr
Do 8-9 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Plessa
(0)
Obergerichtsvollzieher Scheffler
18.63 km von Plessa
Anschrift:Riesaer Str. 18, 01561 Bauda
Telefon:0352237837
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 8-9 Uhr
(42)
Gerichtsvollzieherin Berger
24.01 km von Plessa
Anschrift:Klettwitzer Str. 49, 01968 Hörlitz
Telefon:03573148110
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Do 9-10 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Berger
27.2 km von Plessa
Anschrift:Reyerbachstr. 5, 01968 Senftenberg
Telefon:03573140454
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Do 8-9 Uhr
Anschrift:Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Telefon:035737040
E-Mail:verwaltung@agsfb.brandenburg.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Gerichtsvollzieherin Kretzschmar
28.31 km von Plessa
Anschrift:Am Kutzscheinstein 2, 01591 Riesa
Telefon:03525739199
Fax:03525513440
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 13-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Plessa? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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