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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss man die Säumnisgebühren zahlen?

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Sollte eine Forderung von der Stadtkasse nicht fristgemäß verbucht worden sein, dann erhält der Bürger in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung. Wenn man die Zahlung noch nicht vorgenommen hat, dann hat diese im Allgemeinen alsbald zu erfolgen. Für den größeren Verwaltungsaufwand durch die Kassenverwaltung werden bei einer Mahnung auch oft Mahnungs- oder Säumnisgebühren erhoben. Wenn man die Zahlung erst nach Erhalt der Mahnung vornimmt, dann ist in aller Regel auch die erhobene Säumnisgebühr zu entrichten. Der Säumniszuschlag bzw. die Mahngebühr ist gesetzlich festgelegt. Sollte man Fragen zur Mahngebühr haben, dann kann man sich bei der zuständigen Stadtkasse informieren.

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