Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt |
Telefon: | 06151132793 |
Fax: | 06151132800 |
E-Mail: | wohnungsamt@darmstadt.de |
Anschrift: | Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481802238 |
Fax: | 0607481803919 |
E-Mail: | jugend-soziales@kreis-offenbach.de |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 061529890 |
Fax: | 06152989133 |
E-Mail: | info@kreisgg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 06182870 |
Fax: | 0618229477 |
E-Mail: | stadt@seligenstadt.de |
Anschrift: | Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06252150 |
Fax: | 06252155435 |
E-Mail: | info@kreis-bergstrasse.de |
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Roßdorf liegt ca. 8 km südöstlich von Darmstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das historische Rathaus von 1575 und das Südhessische Handwerksmuseum. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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