Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust |
Telefon: | 03874115 |
E-Mail: | buergerservice@kreis-lup.de |
Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlenstr. 1, 19357 Karstädt |
Telefon: | 038797770 |
Fax: | 03879777299 |
E-Mail: | verwaltung@gemeinde-karstaedt.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow |
Telefon: | 03883610712 |
Fax: | 03883610735 |
E-Mail: | info@amt-hagenow-land.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow |
Telefon: | 0388361070 |
Fax: | 03883610735 |
E-Mail: | info@amt-hagenow-land.de |
Anschrift: | Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow |
Telefon: | 05841120218 |
Fax: | 05841120278 |
E-Mail: | wog@luechow-dannenberg.de |
Anschrift: | Berliner Straße 49, 19348 Perleberg |
Telefon: | 03876713617 |
Fax: | 03876713608 |
E-Mail: | info@lkprignitz.de |
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Malk Göhren am Eldekanal liegt in der Griesen Gegend. Gegliedert ist Malk Göhren in die Ortsteile Malk, Liepe und Neu Göhren. Malk fand schon 1158 erstmals urkundliche Erwähnung.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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