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Anschrift: | Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931888100 |
Fax: | 05931888250 |
E-Mail: | agmep-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Burgstr. 28, 49808 Lingen |
Telefon: | 059180490 |
Fax: | 05918049409 |
Anschrift: | Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054396080 |
Fax: | 05439608200 |
Anschrift: | Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447188000 |
Fax: | 04471880010 |
Anschrift: | Salzbergener Str. 29, 48431 Rheine |
Telefon: | 0597140050 |
Fax: | 05971400520 |
E-Mail: | poststelle@ag-rheine.nrw.de |
Anschrift: | Münsterstr. 35, 49477 Ibbenbüren |
Telefon: | 054519260 |
Fax: | 05451926100 |
E-Mail: | poststelle@ag-ibbenbueren.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtsweg 1, 49545 Tecklenburg |
Telefon: | 05482670 |
Fax: | 054826712 |
E-Mail: | poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de |
Anschrift: | Hauptkanal 28, 26871 Papenburg |
Telefon: | 049619240 |
Fax: | 04961924155 |
E-Mail: | agpap-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück |
Telefon: | 05413150 |
Fax: | 05413156304 |
E-Mail: | poststelle@ag-os.niedersachsen.de |
Anschrift: | Gerichtstr. 2, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551660 |
Fax: | 0255166155 |
E-Mail: | poststelle@ag-steinfurt.nrw.de |
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Dohren als Teil der Samtgemeinde Herzlake liegt im niedersächsischen Emsland. Historiker nehmen an, dass der Ort bereits im 14. Jahrhundert seine urkundliche Ersterwähnung fand. Die landschaftlich...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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