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Familiengerichte in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Amtshof 2-6, 31224 Peine
Telefon:051717050
Fax:0517118399
Anschrift:Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn
Telefon:05371897100
Fax:05371897300
Anschrift:Zum Oberntor 2, 31832 Springe
Telefon:0504120310
Fax:05041203190
E-Mail:agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller)
Telefon:04231181
Anschrift:Weserstraße 8, 31592 Stolzenau
Telefon:057617090
Fax:0576170933
Anschrift:Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Telefon:051219680
Fax:05121968257
E-Mail:aghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Enzerstraße 12, 31655 Stadthagen
Telefon:057217860
Fax:0572178679
E-Mail:poststelle@ag-sth.niedersachsen.de
Anschrift:Bahnhofstraße 26, 31008 Elze
Telefon:0506893010
Fax:05068930155
E-Mail:agelz-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Veerßer Straße 49, 29525 Uelzen
Telefon:058188510
Fax:05818851160
Anschrift:Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042617040
Fax:0426170470
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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