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Familiengerichte in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kalandstr. 1, 31061 Alfeld (Leine)
Telefon:051818040
Fax:0518124313
Anschrift:Königswall 8, 32423 Minden
Telefon:057188860
Fax:05718886248
E-Mail:poststelle@ag-minden.nrw.de
Anschrift:Amtshof 2, 28857 Syke
Telefon:042421650
Fax:04242165100
E-Mail:agsy-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg
Telefon:041312021
Fax:04131202453
E-Mail:aglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Bäckerstraße 1, 27404 Zeven
Telefon:0428193230
Fax:04281932340
E-Mail:poststelle@ag-zev.niedersachsen.de
Anschrift:Schloßplatz 4, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon:041718860
Fax:04171886100
E-Mail:poststelle@ag-wl.niedersachsen.de
Anschrift:Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen
Telefon:042136115957
Fax:04214964851
E-Mail:agbremenverwaltung@amtsgericht.bremen.de
Anschrift:Bismarckstraße 12, 32545 Bad Oeynhausen
Telefon:057311580
Fax:05731158250
E-Mail:poststelle@ag-badoeynhausen.nrw.de
Anschrift:Wilhelmplatz 1, 38723 Seesen
Telefon:053817860
Fax:05381786200
E-Mail:poststelle@ag-se.niedersachsen.de
Anschrift:Am Plan 3 b, 37581 Bad Gandersheim
Telefon:053829310
Fax:05382931139
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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