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Gerichtsvollzieher in Wunstorf - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Mahnkopp
20.23 km von Wunstorf
Anschrift:Hülsebrinkstr. 1, 30974 Wennigsen
Telefon:05103704918
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr Do 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Glück
20.23 km von Wunstorf
Anschrift:Hülsebrinkstr. 1, 30974 Wennigsen
Telefon:01724421483
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Do 13-14 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieherin Stukenbrok
20.49 km von Wunstorf
Anschrift:Vahrenwalder Str. 52, 30165 Hannover
Telefon:05112628928
Fax:05113741731
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Mi 13-14 Uhr
(5)
Obergerichtsvollzieherin Heinrich
23.01 km von Wunstorf
Anschrift:Am Pferdemarkt 9, 30853 Langenhagen
Telefon:015120087745
Fax:05117240844
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Marten
23.22 km von Wunstorf
Anschrift:Vahrenwalder Str. 52, 30165 Hannover
Telefon:051147320323
Fax:05112611987
Sprechzeiten:Di 10:30-11:30 Uhr
(39)
Obergerichtsvollzieherin Döbel
23.22 km von Wunstorf
Anschrift:Vahrenwalder Str. 52, 30165 Hannover
Telefon:051145081170
Sprechzeiten:Di+Do12-13 Uhr
(63)
Obergerichtsvollzieher Glatzel
23.55 km von Wunstorf
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:05116003422
Fax:05116003424
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr Mi 9-10 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieher Schulz
23.55 km von Wunstorf
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:051159025663
Sprechzeiten:Di+Fr 9:30-10:30 Uhr
(39)
Obergerichtsvollzieher Boxhorn
23.55 km von Wunstorf
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:051160097792
Fax:051160099672
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieherin Rost
23.55 km von Wunstorf
Anschrift:Ostergrube 11, 30559 Hannover
Telefon:015238799733
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
11 - 20 von 48
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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