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Anschrift: | Schlesische Str. 1, 31275 Lehrte |
Telefon: | 051328260 |
Fax: | 0513255932 |
Anschrift: | Hullerser Str. 1, 37574 Einbeck |
Telefon: | 0556193820 |
Fax: | 05561938212 |
E-Mail: | poststelle@ag-ein.niedersachsen.de |
Anschrift: | Am Amtshof 2-6, 31224 Peine |
Telefon: | 051717050 |
Fax: | 0517118399 |
Anschrift: | Schloßstr. 4, 31303 Burgdorf |
Telefon: | 051368970 |
Fax: | 05136897299 |
E-Mail: | agbu-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz |
Telefon: | 0475190202 |
Fax: | 05522500244 |
Anschrift: | Volgersweg 1, 30175 Hannover |
Telefon: | 05113470 |
Fax: | 05113472723 |
E-Mail: | agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 31, 37154 Northeim |
Telefon: | 055519620 |
Fax: | 05551962114 |
E-Mail: | agnom-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Im Klint 4, 30938 Burgwedel |
Telefon: | 0513980610 |
Fax: | 051393652 |
E-Mail: | agbgw-poststelle@justiz.niedersachen.de |
Anschrift: | Schloss 4, 37412 Herzberg am Harz |
Telefon: | 0552189550 |
Fax: | 055215653 |
E-Mail: | poststelle@ag-hg.niedersachsen.de |
Anschrift: | Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371897100 |
Fax: | 05371897300 |
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Im Landkreis Hildesheim ist die Gemeinde Holle in Niedersachsen gelegen. Holle bietet zahlreiche historische Sehenswürdigkeiten wie Schlösser und Burgen. Darunter sind beispielsweise die Burg Wohldenberg...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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