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Nachlassgerichte in Holzminden - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Nachlassgericht Hannoversch Münden
41.18 km von Holzminden
Anschrift:Schlossplatz 9, 34346 Hannoversch Münden
Telefon:0554198810
Fax:05541988113
E-Mail:aghmu-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(2)
Nachlassgericht Elze
41.71 km von Holzminden
Anschrift:Bahnhofstr. 26, 31008 Elze
Telefon:0506893010
Fax:05068930155
E-Mail:agelz-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(9)
Nachlassgericht Springe
48.29 km von Holzminden
Anschrift:Zum Oberntor 2, 31832 Springe
Telefon:0504120310
Fax:05041203190
E-Mail:agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(105)
Nachlassgericht Kassel
51.59 km von Holzminden
Anschrift:Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel
Telefon:05619120
Fax:05619122030
E-Mail:verwaltung@ag-kassel.justiz.hessen.de
(20)
Nachlassgericht Hildesheim
52.55 km von Holzminden
Anschrift:Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim
Telefon:051219680
Fax:05121968257
E-Mail:aghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(8)
Nachlassgericht Rinteln
53.85 km von Holzminden
Anschrift:Ostertorstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon:0575195370
Fax:05751953734
E-Mail:agri-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(16)
Nachlassgericht Wennigsen (Deister)
55.26 km von Holzminden
Anschrift:Hülsebrinkstr. 1, 30974 Wennigsen (Deister)
Telefon:0510370080
Fax:05103700849
E-Mail:agwen-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(10)
Nachlassgericht Bückeburg
61.75 km von Holzminden
Anschrift:Herminenstr. 30, 31675 Bückeburg
Telefon:057222900
Fax:05722290214
E-Mail:agbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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