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Nachlassgerichte in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Amtshof 2-6, 31224 Peine
Telefon:051717050
Fax:0517118399
Anschrift:Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn
Telefon:05371897100
Fax:05371897300
Anschrift:Zum Oberntor 2, 31832 Springe
Telefon:0504120310
Fax:05041203190
E-Mail:agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller)
Telefon:04231181
Anschrift:Weserstr. 8, 31592 Stolzenau
Telefon:057617090
Fax:0576170933
Anschrift:Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim
Telefon:051219680
Fax:05121968257
E-Mail:aghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Enzerstr. 12, 31655 Stadthagen
Telefon:057217860
Fax:0572178679
E-Mail:poststelle@ag-sth.niedersachsen.de
Anschrift:Bahnhofstr. 26, 31008 Elze
Telefon:0506893010
Fax:05068930155
E-Mail:agelz-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Veerßer Str. 49, 29525 Uelzen
Telefon:058188510
Fax:05818851160
Anschrift:Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042617040
Fax:0426170470
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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