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Gerichtsvollzieher in Kirchlinteln - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Verden
10.6 km von Kirchlinteln
Anschrift:Johanniswall 8, 27283 Verden
Telefon:0423118320
Fax:0423118357
(6)
Obergerichtsvollzieher Ullrich
24.89 km von Kirchlinteln
Anschrift:Obernstr. 140, 28832 Achim
Telefon:04202504764
Fax:04202504765
Sprechzeiten:Di+Do 15:30-17 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieherin Irmisch
25.1 km von Kirchlinteln
Anschrift:Achimer Brückenstr. 5, 28832 Achim
Telefon:01623108173
Fax:042309013020
Sprechzeiten:Mi 10-11 Uhr
Do 15-16 Uhr
(12)
Obergerichtsvollzieher Pape
27.92 km von Kirchlinteln
Anschrift:Wacholderweg 21, 28832 Achim
Telefon:0420283127
Fax:032226850814
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Do 9-10 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kirchlinteln
(8)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Walsrode
14.92 km von Kirchlinteln
Anschrift:Lange Str. 29-33, 29664 Walsrode
Telefon:05161600775
Fax:05161600785
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieher Syfuß
18.4 km von Kirchlinteln
Anschrift:Postfach 11 11, 27322 Eystrup
Telefon:04254800044
Fax:04254800049
Sprechzeiten:Mo 10-14 Uhr Di 10-11 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieher Förster
30.42 km von Kirchlinteln
Anschrift:Berliner Ring 98, 31582 Nienburg
Telefon:0502694030
Fax:0502694031
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Mi 9-10 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Henning
31.28 km von Kirchlinteln
Anschrift:Schüttenweg 21, 29614 Soltau
Telefon:051914230
Fax:051919739569
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Rönnecke
31.32 km von Kirchlinteln
Anschrift:Blumenstr. 5, 29614 Soltau
Telefon:05191695210
Fax:05191695200
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

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zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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