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Telefon: | 0423118320 |
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Anschrift: | Obernstr. 140, 28832 Achim |
Telefon: | 04202504764 |
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Anschrift: | Achimer Brückenstr. 5, 28832 Achim |
Telefon: | 01623108173 |
Fax: | 042309013020 |
Anschrift: | Wacholderweg 21, 28832 Achim |
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Fax: | 032226850814 |
Anschrift: | Lange Str. 29-33, 29664 Walsrode |
Telefon: | 05161600775 |
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Anschrift: | Postfach 11 11, 27322 Eystrup |
Telefon: | 04254800044 |
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Anschrift: | Berliner Ring 98, 31582 Nienburg |
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Die Einheitsgemeinde Kirchlinteln liegt im Landkreis Verden. Kirchlinteln befindet sich zwischen Hannover und Bremen. Eine beeindruckende und vielseitige Ausstellung bietet die Museumseisenbahn . Es gibt in...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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