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Gerichtsvollzieher in Bonn - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gerichtsvollzieher Kretschmer
6.68 km von Bonn
Anschrift:Siegesstr. 36, 53332 Bornheim
Telefon:02222931268
Fax:02222648002
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
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Gerichtsvollzieher Schürheck
9.85 km von Bonn
Anschrift:Schillerstr. 6, 53913 Swisttal
Telefon:01722513880
Sprechzeiten:Mo+Do 12-13 Uhr
11 - 12 von 12
Weitere Behörden in der Nähe von Bonn
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Gerichtsvollzieher Miebach
0.34 km von Bonn
Anschrift:Kölnstr. 10, 53111 Bonn
Telefon:02283695424
Fax:02283695426
Sprechzeiten:Mo-Fr 11-12 Uhr
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Gerichtsvollzieher Brachaczek
5.7 km von Bonn
Anschrift:Borsigallee 10, 53125 Bonn
Telefon:02283694618
Fax:02283695448
Sprechzeiten:Di+Do 11-13 Uhr
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Gerichtsvollzieher Färber
5.7 km von Bonn
Anschrift:Borsigallee 10, 53125 Bonn
Telefon:022896399720
Fax:022896399721
Sprechzeiten:Di+Do 14:30-15:30 Uhr
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Gerichtsvollzieher Metzner
5.7 km von Bonn
Anschrift:Borsigallee 10, 53125 Bonn
Telefon:015777232936
Fax:022448762722
Sprechzeiten:Di+Mi 10-11 Uhr
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Gerichtsvollzieher Moog
5.7 km von Bonn
Anschrift:Borsigallee 10, 53125 Bonn
Telefon:02283695215
Fax:0264223791
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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