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Gerichtsvollzieher in Remscheid - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Gerichtsvollzieher Artschwager
0.85 km von Remscheid
Anschrift:Freiheitstraße 195, 42853 Remscheid
Telefon:020538499875
Fax:020538499876
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr
Mi 9:30-10:30 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieherin Ballsieper
3.78 km von Remscheid
Anschrift:Am Ecker 100, 42929 Wermelskirchen
Telefon:02196884450
Fax:032121411254
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 15-16 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieherin Unshelm
6.79 km von Remscheid
Anschrift:Hittorfstr. 2, 42897 Remscheid
Telefon:02191669951
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 14-15 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Rausch
11.84 km von Remscheid
Anschrift:Siepenstr. 68, 42477 Radevormwald
Telefon:021959299559
Fax:021959299560
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Remscheid
(11)
Obergerichtsvollzieherin Noack
2.36 km von Remscheid
Anschrift:Hohenhagen 17b, 42855 Remscheid
Telefon:015140031686
Sprechzeiten:Mo+Do 11.00 - 12.00 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Flüß
5.64 km von Remscheid
Anschrift:Platanenallee 128, 42897 Remscheid
Telefon:0219168911
Sprechzeiten:Mo+Do 14-15 Uhr (nach Vereinbarung)
(8)
Gerichtsvollzieher Görtemüller
5.97 km von Remscheid
Anschrift:Himbeerweg 8, 42651 Solingen
Telefon:021214371
Fax:032221180382
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieher Dickhäuser
6.63 km von Remscheid
Anschrift:Cronenberger Str. 24, 42651 Solingen
Telefon:021240067340
Fax:02027998842
Sprechzeiten:Di 8:30.9:30 Uhr
Mi 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Mayer
6.63 km von Remscheid
Anschrift:Cronenberger Str. 24, 42651 Solingen
Telefon:021240171975
Fax:02173968297
Sprechzeiten:Mo 8:30-10 Uhr Do 8:30-9:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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