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Gerichtsvollzieher in Erftstadt - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieher Sengenberger
2.99 km von Erftstadt
Anschrift:Platanenweg 16, 50374 Erftstadt
Telefon:02235924445
Fax:02235924446
Sprechzeiten:Di+Do 14:30-16 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieherin Hilgers
3.76 km von Erftstadt
Anschrift:Brühler Str. 1, 50374 Erftstadt
Telefon:015787854193
Fax:02443902474
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Geuer
9.36 km von Erftstadt
Anschrift:Bonnstr. 73, 50321 Brühl
Telefon:01789043524
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Schorn
9.36 km von Erftstadt
Anschrift:Bonnstr. 73, 50321 Brühl
Telefon:01709675333
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Fr 8-9 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieherin Sticht
9.36 km von Erftstadt
Anschrift:Bonnstr. 73, 50321 Brühl
Telefon:01732541588
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr Do 9-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Fischer
9.36 km von Erftstadt
Anschrift:Bonnstr. 73, 50321 Brühl
Telefon:02235770617
Fax:02235770618
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr Do 13-14 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieher Rausch
10.05 km von Erftstadt
Anschrift:Bachstr. 15, 50171 Kerpen
Telefon:022379294632
Fax:02237658864
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Förster
10.05 km von Erftstadt
Anschrift:Bachstr. 15, 50171 Kerpen
Telefon:022379294633
Fax:02237658864
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieher Köhler
10.05 km von Erftstadt
Anschrift:Bachstr. 15, 50171 Kerpen
Telefon:015779667987
Fax:02212762676
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Muckel
11.57 km von Erftstadt
Anschrift:Domkauler Weg 58, 50171 Kerpen
Telefon:02275911340
Fax:02275911341
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 14-15 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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