Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Dr.-Leve-Str. 22, 48231 Warendorf |
Telefon: | 0258163640 |
Fax: | 025816364165 |
E-Mail: | poststelle@ag-warendorf.nrw.de |
Anschrift: | Kölner Str. 104, 57368 Lennestadt |
Telefon: | 0272192420 |
Fax: | 02721924230 |
E-Mail: | poststelle@ag-lennestadt.nrw.de |
Anschrift: | Dukatenweg 6, 58507 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235156770 |
Fax: | 023515677111 |
E-Mail: | poststelle@ag-luedenscheid.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 2, 48149 Münster |
Telefon: | 02514940 |
Fax: | 02514942580 |
E-Mail: | poststelle@ag-muenster.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtstraße 14, 58540 Meinerzhagen |
Telefon: | 0235492310 |
Fax: | 02354923110 |
E-Mail: | poststelle@ag-meinerzhagen.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld |
Telefon: | 05215490 |
Fax: | 05215492538 |
E-Mail: | poststelle@ag-bielefeld.nrw.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Soest ist die Kreisstadt im gleichnamigen Kreis und liegt ca. 50km östlich von Dortmund, westlich von Paderborn. Schon 836 wurde Soest erstmals in einer Urkunde erwähnt. Zahlreiche bedeutsame Bauwerke...
mehr
|
Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
|