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Anschrift: | Knippingweg 1, 59494 Soest |
Telefon: | 029213451050 |
Fax: | 029213451060 |
Anschrift: | Höggenstr. 38, 59494 Soest |
Telefon: | 029215597912 |
Anschrift: | Harbortweg 3, 59494 Soest |
Telefon: | 0292163141 |
Anschrift: | Tiggesplass 9, 59457 Werl |
Telefon: | 029225628 |
Fax: | 02922806668 |
Anschrift: | Schubertweg 13, 59457 Werl |
Telefon: | 02922912520 |
Anschrift: | Wickeder Str. 3, 59457 Werl |
Telefon: | 02922910190 |
Fax: | 02922910365 |
Anschrift: | Kirchnerstr. 24, 59457 Werl |
Telefon: | 029221423 |
Fax: | 0292281091 |
Anschrift: | Vincenz-Frigger-Str. 73, 59457 Werl |
Telefon: | 02922867244 |
Fax: | 02922867244 |
Anschrift: | Wilkestraße 1, 59581 Warstein |
Telefon: | 029028608190 |
Fax: | 02902801599 |
Anschrift: | Josef-Fischel-Straße 32, 59597 Erwitte |
Telefon: | 01799147644 |
Fax: | 029439726733 |
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Soest ist die Kreisstadt im gleichnamigen Kreis und liegt ca. 50km östlich von Dortmund, westlich von Paderborn. Schon 836 wurde Soest erstmals in einer Urkunde erwähnt. Zahlreiche bedeutsame Bauwerke...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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