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Anschrift: | Wilkestraße 1, 59581 Warstein |
Telefon: | 029028608190 |
Fax: | 02902801599 |
Anschrift: | Knippingweg 1, 59494 Soest |
Telefon: | 029213451050 |
Fax: | 029213451060 |
Anschrift: | Höggenstr. 38, 59494 Soest |
Telefon: | 029215597912 |
Anschrift: | Harbortweg 3, 59494 Soest |
Telefon: | 0292163141 |
Anschrift: | Josef-Fischel-Straße 32, 59597 Erwitte |
Telefon: | 01799147644 |
Fax: | 029439726733 |
Anschrift: | Schwarzer Kamp 17 a, 59556 Lippstadt |
Telefon: | 029458890910 |
Anschrift: | Triftweg 43, 59555 Lippstadt |
Telefon: | 02941657495 |
Fax: | 02941923234 |
Anschrift: | Helfkamp 39a, 59556 Lippstadt |
Telefon: | 029414433 |
Fax: | 029414433 |
Anschrift: | Schubertweg 13, 59457 Werl |
Telefon: | 02922912520 |
Anschrift: | Wickeder Str. 3, 59457 Werl |
Telefon: | 02922910190 |
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Warstein im Kreis Soest liegt im Naturpark Arnsberger Wald an der Wäster und wurde nach 1200 erstmals urkundlich erwähnt. Warstein umfasst die Ortsteile Warstein, Allagen, Belecke, Hirschberg, Mülheim...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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