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Anschrift: | Bergstr. 1, 57589 Pracht |
Telefon: | 02682968066 |
Fax: | 02682968067 |
Anschrift: | Hochstr. 26, 56316 Raubach |
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Anschrift: | Erlengrund 19, 56743 Meindig |
Telefon: | 026525889039 |
Fax: | 026525529996 |
E-Mail: | agbd@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Rostinger Str. 50, 53639 Königswinter |
Telefon: | 015121730175 |
Fax: | 022448713016 |
Anschrift: | Schönenberger Str. 1, 53783 Eitorf |
Telefon: | 0224383435 |
Fax: | 022434853 |
Anschrift: | Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein |
Telefon: | 02644947102 |
Fax: | 02644947180 |
E-Mail: | aglin@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Am Heidchen 16, 53639 Königswinter |
Telefon: | 02244915812 |
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Anschrift: | Koblenzer Str. 6, 56626 Andernach |
Telefon: | 02632925971 |
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Inmitten der Landschaft der Lahrer Herrlichkeit, im Wiedtal liegt Oberlahr. Große Bekanntheit besitzt die St. Antonius-Kirche: Diese wurde anstelle eines spätromanischen Vorgängerbaus 1878 errichtet.
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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