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Anschrift: | Schlossgasse 32, 55232 Alzey |
Telefon: | 0673195200 |
Anschrift: | Bachgasse 10, 67591 Mörstadt |
Telefon: | 062477685 |
Anschrift: | Im Quellborn 5, 55270 Klein-Winternheim |
Telefon: | 06136953749 |
Fax: | 06136953756 |
Anschrift: | Wormser Landstr. 6, 67551 Worms |
Telefon: | 0624133118 |
Fax: | 06241384183 |
Anschrift: | Graf-Siegfried-Straße 56, 54439 Saarburg |
Telefon: | 065829935965 |
Fax: | 065829935976 |
Anschrift: | Rheinhessenring 70, 55597 Wöllstein |
Telefon: | 06703301850 |
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Anschrift: | Barsac-Allee 42, 55597 Wöllstein |
Telefon: | 067033910 |
Anschrift: | Wiesbachstr. 36a, 55576 Zotzenheim |
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Inmitten der Rheinhessischen Schweiz im Landkreis Alzey-Worms befindet sich Lonsheim. Der Weinbauort ist durch seine umgebenden Weinberge ein sehr beliebtes Ausflugsziel für Besucher.
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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