Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg |
Telefon: | 091132101 |
Fax: | 09113212560 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@olg-n.bayern.de |
Anschrift: | Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf |
Telefon: | 021149710 |
Fax: | 02114971548 |
E-Mail: | poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de |
Anschrift: | Heßlerstr. 53, 59065 Hamm |
Telefon: | 023812720 |
Fax: | 02381272518 |
E-Mail: | poststelle@olg-hamm.nrw.de |
Anschrift: | Bankplatz 6, 38100 Braunschweig |
Telefon: | 05314880 |
Fax: | 05314882664 |
E-Mail: | olgbs.poststelle@justiz.niedersachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Gerolsheim wurde schon im Jahre 915 urkundlich dokumentiert und liegt in der nordwestlichen Metropolregion Rhein-Neckar. Attraktiv für Besucher sind besonders die ehemalige Burg und das Gerolsheimer Rathaus.
mehrInnerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes ist normalerweise das Oberlandesgericht (OLG) die höchste Instanz.
Allgemein verfügt das Oberlandesgericht über Zivilsenate und Strafsenate. Die Zusammensetzung dieser Senate ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Das Oberlandesgericht ist allgemein zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof einzuordnen. Ausnahmen bilden erstens Familien- und Kindschaftssachen, da hier das OLG zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof steht. Zweitens kann das Oberlandesgericht bei Strafsachen entsprechend der Gerichtsbarkeit des Bundes als Unteres Bundesgericht tätig werden.
Innerhalb des Zivilrechts ist das OLG als zweite Instanz u. a. für folgende Entscheidungen zuständig: Berufungen gegen Landgerichtsurteilen, Beschwerden gegen Landgerichtsentscheidungen sowie Berufungen gegen Urteile von Amtsgerichten in Familiensachen.
Im Strafrecht dient das Oberlandesgericht z. B. als erste Instanz für Staatsschutzsachen oder als Revisionsinstanz gegen Urteile eines Strafrichters/Schöffengerichts bzw. Berufungsurteile der Landgerichte. Ebenfalls wird das OLG z. B. als Beschwerdeinstanz tätig oder befasst sich mit Klageerzwingungsverfahren.
|