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Familiengerichte in Beuren (Eifel) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Familiengericht Hermeskeil
49.72 km von Beuren (Eifel)
Anschrift:Trierer Straße 43, 54411 Hermeskeil
Telefon:0650391490
Fax:06503914925
E-Mail:agher@ko.mjv.rlp.de
(4)
Familiengericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
50.14 km von Beuren (Eifel)
Anschrift:Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:026419710
Fax:02641971100
E-Mail:agaw@ko.mjv.rlp.de
(0)
Familiengericht Sinzig
51.74 km von Beuren (Eifel)
Anschrift:Barbarossastr. 21, 53489 Sinzig
Telefon:0264297740
Fax:02642977450
E-Mail:agsin@ko.mjv.rlp.de
(6)
Familiengericht Linz
54.56 km von Beuren (Eifel)
Anschrift:Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
Telefon:026449470
Fax:02644947180
E-Mail:aglin@ko.mjv.rlp.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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